Allgemeine Geschäftsbedingungen!

Codex-Entertainment (nachfolgend Codex genannt)
Wasgaustraße 17
66996 Ludwigswinkel
Telefon: 06393 99 34 49
Mobil: 0171 9 85 62 56

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Codex-Entertainment und allen damit verbundenen Dienstleistungen und Produkten von Frank Baumann und seinen Erfüllungsgehilfen – nachfolgend Codex genannt.
I. Allgemeines
1. Nachstehende Bedingungen gelten für alle Frank Baumann und seinen Erfüllungsgehilfen erteilten Aufträge und sämtliche mit diesen vereinbarten Verträgen. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich in die spätere Vereinbarung aufgenommen werden. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung durch den Auftraggeber bzw. bei Vertragsabschluss mit dem Auftraggeber und wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
2. Leistungen im Sinne dieser AGB sind alle vom Codex erbrachten Leistungen, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.
3. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Leistungen stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum von Frank Baumann unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
4. Frank Baumann darf Aufzeichnungen im Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Hochzeiten etc.), wenn der/die Auftraggeber hierzu ein mündliches oder schriftliches Einverständnis erklären.
III. Honorare
1. Für die Leistungen gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach den jeweils aktuellen Preisen, die auf der Website von Codex zu finden sind. Das Honorar versteht sich bei Endverbrauchern inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. 2. Für alle Leistungen wird eine Anzahlung von 50% des Auftragswertes berechnet. Codex bestätigt den Auftrag und den Betrag per E-Mail oder per Brief und damit wird eine Anzahlung sofort in bar oder per Überweisung fällig. Der Auftraggeber erklärt mit seiner Anzahlung die Richtigkeit der Auftragsbestätigung und bestätigt dadurch noch einmal die verbindliche Auftragsvergabe. Das vereinbarte Honorar ist zum Ausführungstermin in bar oder per Überweisung auf das Konto von Codex fällig, auch wenn ihm die endgültige Rechnung zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegen sollte. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden Rechnungen ggf. auch per E-Mail zu erhalten; in diesem Fall entfällt der Postversand. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig.
3. Der Termin gilt erst mit dem Eingang der Anzahlung als fixiert.
4. Erfolgt keine Anzahlung steht es Codex frei den Termin neu zu vergeben..
5. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Codex behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
6. Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers, wird ein Honorar für die angefangene halbe Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.
7. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann Codex eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
8. Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis von Codex vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurück, so sind 75% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an Codex zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Termins nicht erstattet.
9. Die Anmeldung und Bezahlung der GEMA erfolgt vom Veranstalter und kann nicht mit dem Honorar für Codex verrechnet werden.
IV. Reisekosten, sonstige Kosten
1. Übersteigt meine An- und Abreise den zuvor vereinbarten Umfang, oder wurde nichts dazu schriftlich vereinbart bzw. bestätigt, werden folgende Reisekosten berechnet: je gefahrenem km 0,80 €. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen (gegen Beleg) in Rechnung gestellt.
2. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.
V. Haftung
1. Gegen Codex gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens des Fotografen verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen von Codex) Frank Baumann zu dem vereinbarten Termin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall von Frank Baumann kommen, bemüht sich dieser (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatz, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
2. Codex haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferter Daten in einem Computer entstehen, leistet Codex keinen Ersatz.
Codex ist berechtigt, zur Erfüllung erforderliche Partnerfirmen zu beauftragen. Er haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Auftragswert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. ben übernimmt der Fotograf keine Haftung.
Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt. Sollte eine Rücksendung den Auftraggeber nicht erreichen, so kann Codex hierfür nicht haftbar gemacht werden. Ein Schadenersatz ist hiermit ausgeschlossen.
VI. Nebenpflichten
1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen Codex übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
VII. Datenschutz
1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Codex verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
Alle weiteren Informationen zum Datenschutz und der DSGVO finden Sie auf der getrennten Seite
VIII. Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkten, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
Diese AGB gelten ab dem 01.01.2020. Alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit.